Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kommunalpolitischen Vereinigung der Grünen in Niedersachsen – KPVGrüN

(1) Anmeldung zu Seminaren
Eine Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt in der Regel schriftlich per E-Mail über die Geschäftsstelle der KPVGrüN. Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KPVGrüN anerkannt.

(2) Anmeldebestätigung
Eine Anmeldung wird seitens der KPVGrüN erst durch eine Anmeldebestätigung verbindlich. Sollte eine Teilnahme wegen zu vieler oder nicht ausreichender Anmeldungen nicht möglich sein oder eine Änderung erfolgen, werden die Teilnehmenden so bald wie möglich benachrichtigt.

(3) Teilnahmegebühr
Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden – falls gefordert – zur Zahlung erhobener Seminargebühren. Die Teilnahmekosten müssen bis spätestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn beim der KPVGrüN eingegangen sein. Bei kurzfristiger Anmeldung sind sie umgehend nach Bestätigung zu überweisen.

(4) Allgemeines zu Seminaren und Veranstaltungen der KPVGrüN
Die KPVGrüN behält sich vor, auch kurzfristig einen Wechsel der Referent*innen oder Änderungen des Veranstaltungsortes vorzunehmen. Ein Rücktrittsrecht besteht aus diesen Gründen nicht.
Die Geschäftsstelle kann auf Verlangen Quittungen für geleistete Seminarbeiträge sowie Teilnahmebescheinigungen ausstellen.

(5) Absage der Veranstaltung durch die KPVGrüN
Falls ein Seminar nicht die erforderliche Mindestanzahl an Teilnehmenden erreicht oder die KPVGrüN aus Gründen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz selbst zu verantworten hat, dass eine Veranstaltung abgesagt werden muss, werden die angemeldeten Personen umgehend benachrichtigt und erhalten den vollen Teilnahmebeitrag zurückerstattet.

(6) Absage der Veranstaltung durch die Teilnehmenden
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung kann ein Rücktritt nur gebührenfrei erfolgen, wenn eine Ersatzperson den Platz einnimmt. Dies kann der Fall sein, sobald es eine Warteliste gibt. Ansonsten muss der/die Absagende eine Ersatzperson benennen.

(7) Haftung aus anderen Gründen
1. Eine Haftung für Unfälle, Sach- und Personenschäden, Verlust von Gegenständen bei der An- und Abreise sowie während der Veranstaltung kann von der KPVGrüN nicht übernommen werden, es sei denn, dass der Schaden von Mitarbeitenden der KPVGrüN grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Jede*r Teilnehmende trägt die volle Verantwortung für sich und ihre*seine Handlungen in der Veranstaltung.
2. Außergewöhnliche Ereignisse wie Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Krankheit der Referent*innen sowie sonstige Fälle von höherer Gewalt, die die KPVGrüN nicht zu vertreten hat, befreien die KPVGRüN für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist die KPVGRüN weder zum Schadenersatz noch zum Ersatz von Reisekosten sowie von Arbeitsausfall verpflichtet.

(8) Persönliche Daten
Im Rahmen der Anmeldung zur und Durchführung der Seminare werden personenbezogene Daten erhoben.

Die KPVGrüN selbst erhebt und speichert personenbezogene Daten zur Durchführung, Vor- und Nachbereitung von Seminaren inkl. Abrechnung sowie in anonymisierter Form zur Evaluation ihrer Angebote. Diese Daten werden im für den Zweck minimal geeigneten Umfang und nur im Rahmen der Erbringung bestellter Leistungen von der KPVGrüN an Referent*innen weitergegeben.

Auf Verlangen kann jederzeit Auskunft über die zur Person gespeicherten Daten erteilt oder deren Löschung bzw. Verweigerung des Zugriffs durch die KPVGrüN verlangt werden. Diesem Wunsch wird umgehend nachgekommen.

(9) Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt sein. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den Interessen der vertragschließenden Parteien am nächsten kommt und den Übrigen Vorschriften nicht zuwider läuft.

(10) Gerichtsstand
Die Vereinbarungen zwischen der KPVGrüN und den Teilnehmer*innen werden nach deutschem Recht geschlossen. Der Gerichtsstand ist Hannover.